Am 15.08.2013 haben zwei Patienten an der ALS-Ambulanz der Charité ein „Screening“ durchlaufen, ob eine Elektrostimulationsorthese für sie geeignet ist. „Screening“ bedeutet in diesem Fall eine individuelle Testung und erste Einschätzung für die Eignung eines Hilfsmittels.
Beide Patienten leiden an einer spastischen Gangstörung, die zu einer Steifigkeit im Fußgelenk und einer Spitzfußstellung führt. Das Screening ist erfolgreich verlaufen. Beide Patienten erlebten einen objektiven und subjektiven Nutzen während der Stimulation. Die Elektrostimulation ist ein recht neues Verfahren, bei dem periphere Nerven (N. peronaeus bei Fußheberparese) direkt stimuliert werden, um die negativen Auswirkungen von bestehenden Nervenläsionen zu kompensieren.
Das Unternehmen otto bock hat den Stimulator MyGate® auf den Markt gebracht. Der Stimulator besteht aus zwei Stimulationselektroden (davon eine „Erdung“), die auf die Haut über dem stimulierten Nerv (N. peronaeus) geklebt werden. Mit den Elektroden verbunden wird ein Stimulationsgerät in Größe eines 90iger Jahre-Handys. Dieser kleine Kasten wird mit Klettverschlüssen am Bein befestigt und unter der Hose faktisch unsichtbar getragen. Dazu kommt eine spezielle Socke, die einen Sensor enthält. Der Sensor meldet an das Stimulationsgerät, wann sich im Laufvorgang der Hacken vom Boden löst und eine Stimulation (und Hebung) des Vorfußes folgen soll.
Nach dem Screening folgt jetzt eine individuelle Anpassung und der Antrag auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das Hilfsmittel ist nach dem heutigen Erkenntnisstand für Patienten mit einer spastischen Lähmung (zentrale Parese) geeignet. Bei Menschen mit einer überwiegenden Degeneration des 2. Motoneurons („schlaffe Lähmung“) bestehen weniger Erfahrungen und potentiell negative Effekte der Elektrostimulation. Über den weiteren Fortgang der Versorgung mit einer Elektrostimulation werden wir berichten.