In einem Artikel des „Stern“ in der Onlineausgabe vom 10.12.2008 (http:www.stern.de/panorama/648545.html) wurden mehrere Fehlinformationen zur Sterbebegleitung von ALS-Patienten in Deutschland verbreitet. In dem Artikel mit dem Titel „Selbstmord zur besten Sendezeit“ wird der Sterbeprozess des britischen ALS-Patienten Craig Ewert beschrieben, der mit Hilfe der schweizerischen Sterbehilfeorganisation Dignitas eine Beatmungstherapie bei der ALS beendet hat. Anlass des Artikels war eine Veröffentlichung eines Videos über den Sterbeprozess von Craig Ewert in einem britischen TV-Sender. Die mediale Darstellung des Sterbeprozesses im TV-Medium ist unethisch. Das Nachrichtenmagazin „Stern“ teilt diese Ansicht und kritisiert die inadäquate Veröffentlichung des Sterbevorgangs.
Missverständlich in der Veröffentlichung des „Stern“ und anderer Medien ist die Darstellung, dass der ärztlich unterstützte Suizid durch Dignitas in der Schweiz die alleinige Möglichkeit für eine Beendigung der Beatmungstherapie bei der ALS darstellt. Richtig ist, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Jahr 1991 auch in Deutschland die Beendigung einer Maskenbeatmung oder der mechanischen Ventilation mit einer ärztlichen Unterstützung möglich ist. Dabei gelten die Prinzipien der palliativmedizinischen Versorgung, die den Einsatz von Beruhigungs- und Narkosemitteln (Sedierung) vor und während der Beatmungsbeendigung rechtfertigt. Im Fall des expliziten Patientenwillens eines ALS-Betroffenen mit einer künstlichen Beatmung ist auch im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland der Abbruch dieser Behandlungen rechtskonform und gestattet den Einsatz von Morphium und anderen sedierenden Medikamenten, selbst wenn die verbleibende Lebensspanne durch die Medikamentenbehandlung weiter verkürzt wird. Diese palliativmedizinische Maßnahme wurde zuvor als „passive Sterbehilfe“ und zunehmend als „Sterben lassen“ eingeordnet. Diese Differenzierung ist für die Perspektive von ALS-Patienten von größter Bedeutung, da sie über einen Anspruch auf eine palliativmedizinische Hilfe verfügen und an spezialisierten ALS-Zentren erhalten werden.