Mit Entscheid vom 16.05.2008 hat die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit einen Antrag der Charité für die ambulante Behandlung von ALS-Patienten positiv entschieden. Die bisherige Untersuchung und Behandlung von Patienten mit ALS und anderen Motoneuronenerkrankungen war bisher ausschließlich im Rahmen einer Hochschulambulanz unter dem Aspekt von universitärer Lehre und Forschung seitens des Gesetzgebers beabsichtigt. Mit einer neuen Gesetzesregelung vom 01.04.2007 wurden die juristischen Voraussetzungen geschaffen, um Patienten mit schweren und seltenen Erkrankungen auch außerhalb von Forschungsaspekten mit dem Ziel einer hochspezialisierten Versorgung zu behandeln (§ 116b SGB V). Im Juli 2007 wurde ein entsprechender Antrag von der ALS-Ambulanz gegenüber dem Berliner Senat eingereicht. Nach einer komplexen Antrags- und Entscheidungsphase erfolgte die Genehmigung durch das Land Berlin, Patienten mit einer ALS und anderen Motoneuronenerkrankungen am Krankenhaus ambulant zu behandeln und die erbrachten ärztlichen Leistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geltend zu machen. Mit dieser Entscheidung wird die spezialisierte Versorgung von ALS-Patienten an der Charité unterstützt und eine interdisziplinäre Betreuung gefördert. Zum Zeitpunkt der Bewilligung lagen dem Berliner Senat insgesamt 161 Anträge für unterschiedliche Erkrankungen aus verschiedenen Krankenhäusern des Landes Berlin vor. Der Antrag der ALS-Ambulanz der Charité wurde mit Priorität bearbeitet und galt als Modellantrag für andere schwerwiegende Erkrankungen. Damit trug die Senatsverwaltung für Gesundheit der besonderen Schwere der ALS-Problematik und der medizinischen Notwendigkeit einer optimierten ambulanten Versorgung Rechnung. Mit dem positiven Senatsbeschluss wird der gesundheitspolitische Wille des Gesetzgebers auf Landesebene erfolgreich umgesetzt, die ambulante Betreuung von Patienten mit schwerwiegenden und seltenen Erkrankungen zu verbessern.