Mit Gültigkeit ab dem 01.09.2009 wurden die formalen Voraussetzungen für Patientenverfügungen mit einer Novellierung des Betreuungsrechts neu geregelt. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) eine verbesserte Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen geschaffen. Gleichzeitig wurden die formalen Anforderungen an Patientenverfügungen (PV) verstärkt, die insbesondere für ALS-Patienten aufgrund der motorischen Einschränkungen Implikation haben. Die wesentliche Veränderung sieht vor, dass die PV schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenständig unterzeichnet wird. Diese formale Festlegung war in den früheren Anforderungen für PV nicht gegeben. Gleichzeitig ist bei ALS-bedingten Paresen eine eigenständige Unterschrift unter Umständen nicht möglich. In diesem Fall ist eine Beglaubigung der PV von einer Notarin oder einem Notar durch Handzeichen erforderlich. In diesem Fall wird der Patientenwille auf einem mündlichen, nonverbalen Weg oder durch eine Kommunikationshilfe ermittelt und durch ein Notariat bestätigt. Wichtig ist, dass ein Widerruf der Patientenverfügung jederzeit formlos erfolgen kann, ohne strenge Bindung an die Schriftform. Es wird weiterhin empfohlen, die PV in bestimmten Zeitabständen, z. B. jährlich, zu erneuern oder zu bestätigen. Damit kann eine Konkretisierung der PV innerhalb der fortschreitenden ALS erreicht werden. Eine zweite wesentliche Neuerung ist die Beschreibung der persönlichen Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und möglicherweise religiöser Anschauungen. Diese Beschreibung gilt als Ergänzung und Interpretationshilfe Ihres Patientenwillens. Dabei sieht der Gesetzgeber die Äußerung zu den folgenden Themenbereichen vor: Bewertung und Bilanzierung des bisherigen Lebens; Erwartungen an ein zukünftiges Leben und die Lebensqualität; Wünsche und Ängste; Bewältigung oder Erfahrungen mit vorangehenden leidvollen Lebenssituationen oder der jetzigen Erkrankung; Beziehung zu anderen Menschen, insbesondere der Rolle von Familie, Freunden und Einstellung zu Hilfsangeboten durch andere Menschen sowie mögliche Ängste, Hilfe durch Dritte anzunehmen und anderen Personen zur Last zu fallen; das Erleben von Leid, Behinderung und Sterben und mögliche Ängste. Die PV sollte neben den eigenen Wertvorstellungen eine Aussage treffen, in welchen Situationen und mit welchem Umfang Sie eine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Auf den Internetseiten des Bundesministerium für Justiz werden eine detaillierte Anleitung zur Abfassung einer PV sowie Textbausteine zur Verfügung gestellt, die Sie Ihren eigenen Bedürfnisse anpassen und als Grundlage für eine von Ihnen individuell erstellte PV dienen können.