
Das Medikament Dextromethorphan/Chinidin (DMC) kommt zur Behandlung einer Sprechstörung oder einer eingeschränkten Schluckfunktion sowie zur Linderung von unerwünschtem Lachen und Weinen (motorische Enthemmung) zur Anwendung. DMC ist in Deutschland noch nicht zugelassen, so dass die Behandlung auf Basis eines „zulassungsüberschreitenden Einsatzes eines Arzneimittels“ erfolgt. Die Verwendung eines Arzneimittels ohne formale Zulassung wird auch als “Off-Label-Anwendung” bezeichnet. Bei einer Off-Label-Anwendung ist die Information über den zu erwartenden Nutzen und die bestehenden Risiken von besonderer Bedeutung. Weiterhin ist eine Einwilligung in diese Form der Therapie mit Unterschrift des Patienten notwendig. An dieser Stelle werden die Arzneimittelinformationen zu DMC und das Einwilligungsformular bereitgestellt.
Links:
- Arzneimittelinformation zu DMC
- Arzneimittelinformation und Einwilligungserklärung für Off-Label-Anwendung von DMC
Autor: Thomas Meyer