Die Verordnung von „Heilmitteln“ unterliegt engen Regulatorien, die im „Heilmittelkatalog“ sowie den Durchführungsbestimmungen durch die Krankenkassen geregelt werden. Zu Heilmitteln gehören die Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie. Verordnungen können nur in einer bestimmten Systematik (Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls) für die Dauer eines Quartal erstellt werden. Die Erstellung der Verordnungen ist auf Grund der hohen Patienten- und Therapieanzahl sehr aufwendig und zeitintensiv. In einem Projekt der Versorgungsforschung streben wir an, die Abwicklung der Verordnungen auf dem elektronischen Weg zu bewerkstelligen und damit den Informations- und Organisationsvorgang zu verschlanken. Die elektronische Dokumentation erfolgt auf dem geschützten Internetportal AmbulanzPartner. Die zuvor üblichen Anrufe zur „Nachbestellung“ von Verordnungen entfallen. Die neue Lösung sieht vor, dass die Therapeutinnen per Mail oder über AmbulanzPartner den Verordnungsvorschlag elektronisch zusenden, der von einer Heilmittel-Koordinatorin geprüft und dem Arzt zur Unterschrift vorgelegt wird. Voraussetzung ist, dass die Versichertenkarte („Chipkarte“) und ein Überweisungsschein des laufenden Quartals vorliegen. Das gilt auch, wenn kein sonstiger Besuch in unserer Ambulanz stattgefunden hat und ein Quartal „übersprungen“ wurde. Die Übersendung der Chipkarte und des Überweisungsscheins in einem „übersprungenen Quartal“ oder zum Quartalsanfang kann aus Patienten-Perspektive aufwendig sein. In diesem Fall empfehlen wir die Zusendung per Post. Bei einem Verlust der Chipkarte auf dem Postweg entsteht für den Versicherten keinerlei Nachteil, da die Karte sofort ersetzt wird. Alternativ kann die Chipkarte per Einschreiben (oder eine andere sichere Versendeoption) verschickt werden. Im Einzelfall können Patienten die Aufwendungen und Kosten einer sicheren Versendung der Chipkarte nicht tragen, so dass wir die Kontaktaufnahme mit der betreuenden Therapiepraxis empfehlen. Dabei ist denkbar, dass die Therapiepraxis den Weg zur Versendestation (DHL oder alternative Anbieter) und die Versandkosten übernehmen kann. Die Rücksendung kann ebenfalls über DHL erfolgen. Alternativ kann der Haus- oder regionale Facharzt die Verordnung übernehmen.
Insgesamt wird durch die elektronische Abwicklung der Verordnung die Arbeit des Ambulanz-Personals, der Ärzte und auch der Therapeutinnen deutlich vereinfacht. Neben dem Einverständnis der Patienten zur Teilnahme am AmbulanzPartner-Konzept (kostenfrei, aber Einwilligung in elektronische Datenverarbeitung nötig) ist die Einwilligung der Therapiepraxen eine weitere Bedingung. In Form einer Nutzungslizenz werden die Therapiepraxen an den Kosten für den Produktivbetrieb des Internetportals beteiligt. Die Lizenzgebühr liegt bei 8 % des Nettoumsatzes und umfasst im Mittel 30 Euro pro Monat. Diese Lizenz ist durch die hohen Kosten für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Internetportals gerechtfertigt. Die Therapiepraxen generieren durch das „neue System“ der elektronischen Übermittlung ebenfalls lizenzwerte Vorteile, da die administrativen Aufwendungen deutlicher geringer werden. Dieser Umbau in eine moderne Versorgungsarchitektur mit Hilfe innovativer Informations- und Kommunikationstechnologie ist für die gesamte ALS-Versorgung sinnvoll, aber zunächst nur für die Patienten in Berlin und Brandenburg (Postleitzahl 10000 bis 15999) realistisch. Perspektivisch ist die Bereitstellung der ALS-Versorgungsstruktur für andere ALS-Zentren geplant und wünschenswert.