Am 01.04.2007 hat der Gesetzgeber die juristischen Voraussetzungen geschaffen, dass an Krankenhäusern eine hochspezialisierte Versorgung von seltenen und schwerwiegenden Erkrankungen erfolgen kann (siehe Nachrichten Juni 2007). Ende Juli 2007 wurde ein Antrag der Charité zur Gewährleistung einer ambulanten Versorgung von ALS-Patienten in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Berlin eingereicht. Es handelt sich um den ersten Antrag der Charité gegenüber der Senatsverwaltung Berlin. Diese Tatsache unterstreicht, dass bei der ALS eine unzweifelhafte Dringlichkeit besteht, die ärztliche Versorgungsstruktur zu verbessern und finanzierbar zu gestalten. Gleichzeitig ist durch die Vorreiterrolle des ALS-Antrages erkennbar, dass bisher keine etablierten Verfahrenswege im Antragsprozess bestehen und die Zeiträume bis zum Abschluss des Prüfverfahrens innerhalb der Senatsverwaltung in Berlin unsicher sind. Seitens der Charité wurde eine Genehmigung von ambulanten Leistungen gemäß § 116 b ab dem 01.10.2007 beantragt.