In einem Vortrag unserer Arbeitsgruppe wurden die Erfahrungen bei der Beendigung der Beatmungstherapie bei 9 ALS-Patienten in der ALS-Ambulanz an der Charité vorgestellt. Die ethischen Grundlagen für einen Abbruch der Beatmungstherapie und eine begleitende Palliativversorgung sind durch einen Entscheid des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1991 in Deutschland gelegt. Trotz der medizin-ethischen und juristischen Grundlagen bestehen nur geringe publizierte Erfahrungen bei einer Beendigung der künstlichen Beatmung durch einen entsprechenden Patientenwillen. Wir berichteten über die Erfahrungen der Medikamentenbehandlung mit Benzodiazepinen (Beruhigungsmittel) und Morphinen in Vorbereitung und Begleitung einer Beendigung der Beatmungstherapie. Die Ergebnisse der retrospektiven Analyse sind hilfreich, um die Palliativbehandlung bei ALS-Patienten mit einer nicht-invasiven Maskenbeatmung oder einer mechanischen Beatmung durch Tracheotomie zu optimieren.